Absetzbarkeit von Lohnkosten
Gartenarbeiten sind über haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise steuerlich absetzbar.
Ab 2009 gilt, dass 20% von maximal 6000 Euro Lohnkosten, also bis zu 1200 Euro, angerechnet werden können.
Diese Steuerermäßigung wird haushaltsbezogen gewährt und verdoppelt sich daher nicht bei zusammen veranlagten Ehegatten. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige die Arbeiten bei einem externen Dienstleister oder Handwerker in Auftrag gegeben hat und die Kosten durch Rechnung sowie durch den Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Bei Barzahlung gegen Quittung ist also ein Steuerabzug nicht zulässig.
Über die aktuelle Rechtsprechung informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.
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